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Prioritätsfeststellung durch anwaltliche Verwahrung
Der Schritt nach den Proberaumaufnahmen oder dem Tonstudio:
Die rechtliche Sicherung der Musik - Prioritätsfeststellung -

Wenn Ihr Eure fertige Musik frisch aus dem Tonstudio holt, so empfiehlt
es sich heutzutage, diese bei einem Anwalt (Organ der Rechtspflege) zu
verwahren und somit zu sichern. Damit könnt Ihr im Zweifelsfall später
Beweisen, dass Ihr zu einem bestimmten Zeitpunkt Eure Musik bereits
geschaffen habt.
Dadurch tretet Ihr der Gefahr entgegen, dass Ihr tatenlos zusehen müsst,
wie ein Dritter - sei es ein Label, ein Verlag, ein Produzent, eine
Band, ein Sender etc. - sich mit Eurer Musik schmückt und damit berühmt
und reich wird. Denn der Knackpunkt im Musikbusiness ist, dass für die
Steigerung Eurer Bekanntheit und dem Bestreben mit Eurer Musik berühmt
und reich zu werden, es notwendigerweise erforderlich ist, dass Eure
Musik publik gemacht wird. Hierfür muss Eure Musik verschiedenen
Personen ausgehändigt werden, damit Ihr entdeckt, gespielt, gesendet
etc. werdet. Hierdurch gerät Eure Musik zwangsläufig in die Hände Euch
nicht bekannter Personen. Nicht alle dieser Personen sind integer und
ehrlich, so dass eine Absage oder Schweigen auf Eure Musik nicht immer
bedeutet, dass Eure Musik keine Verwendung und Verwertung findet. Jedoch
in solchen Fällen meist ohne Euch.
Dies zu verhindern ist so gut wie unmöglich, jedoch habt Ihr durch eine
frühe Verwahrung Eurer Musik bei einem Anwalt einen Beweis und dadurch
ein Mittel gegen derartige unguten Machenschaften gewappnet zu sein,
vorgehen zu können und Euer Recht und Euren Ruhm gegebenenfalls für Euch
zu bekommen.
Rechtsanwaltliche Verwahrung:
So läuft´s: über unseren Musikrechtsanwalt Philip M. Jakober
Ihr schickt Ihm über den Postweg Eure Musik auf Tonträger (z.B. CD) und
die Texte - soweit existent - auf Papier geschrieben/ausgedruckt zu, mit
der Bitte um anwaltliche Verwahrung. (In Vereinfachung zu einer
notariellen Hinterlegung müsst Ihr nicht persönlich dem Anwalt diese
Dinge übergeben.) Daraufhin bekommt Ihr einen Verwahrungsvertrag von
Herrn Jakober zugeschickt, der den Erhalt Eurer Musik und ggf. der Texte
bekundet und erklärt, dass diese für zunächst 5 Jahre in anwaltliche
Verwahrung genommen werden. Diesen Vertrag unterschreibt Ihr und schickt
diesen an Ihn zurück. Daraufhin bekommt Ihr ein gegengezeichnetes
Exemplar für Eure Unterlage retourniert. Das war´s!
Kosten:
Für die anwaltliche Verwahrung Eurer Musik bei Rechtsanwalt Philip M.
Jakober entstehen Kosten in Höhe von einmalig für die Dauer von 5
Jahren:
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Anzahl der Musiktitel |
Kosten |
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Bis zu 12 Titel mit und ohne Texte |
€
100,00 zzgl. MwSt |
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Bis zu 24 Titel mit und ohne Texte |
€
180,00 zzgl. MwSt. |
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Bis zu 36 Titel mit und ohne Texte |
€
250,00 zzgl. MwSt. |
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Bis zu 48 Titel mit und ohne Texte |
€
320,00 zzgl. MwSt. |
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Mehr Titel oder nur Texte oder ähnliches |
Nach Absprache |
Für eine Verlängerung um weitere 5 Jahre gelten die gleichen Kosten.
Kontakt zu unserem vertrauensvollen
Musikrechtsanwalt:
Anwaltskanzlei Süd
Rechtsanwalt Philip M. Jakober
Heilbronner Str.7
70174 Stuttgart
Germany
Tel. 0711 - 23094897
Fax.0711 - 23094896
eMail:
anwalt@philipjakober.com |