Kurzinfo: Musikrecht

 

 

Schritt
 

 

Der Zwischenschritt nach den Proberaumaufnahmen oder dem Tonstudio: Wenn Ihr Eure fertige Musik frisch aus dem Tonstudio holt, so empfiehlt es sich heutzutage, diese bei einem Anwalt (Organ der Rechtspflege) zu verwahren und somit zu sichern. Damit könnt Ihr im Zweifelsfall später Beweisen, dass Ihr zu einem bestimmten Zeitpunkt Eure Musik bereits geschaffen habt.

 

 

 

Prioritätsfeststellung durch anwaltliche Verwahrung

 

Der Schritt nach den Proberaumaufnahmen oder dem Tonstudio:

Die rechtliche Sicherung der Musik - Prioritätsfeststellung -

 

 

Wenn Ihr Eure fertige Musik frisch aus dem Tonstudio holt, so empfiehlt es sich heutzutage, diese bei einem Anwalt (Organ der Rechtspflege) zu verwahren und somit zu sichern. Damit könnt Ihr im Zweifelsfall später Beweisen, dass Ihr zu einem bestimmten Zeitpunkt Eure Musik bereits geschaffen habt.

 

Dadurch tretet Ihr der Gefahr entgegen, dass Ihr tatenlos zusehen müsst, wie ein Dritter - sei es ein Label, ein Verlag, ein Produzent,  eine Band, ein Sender etc. - sich mit Eurer Musik schmückt und damit berühmt und reich wird. Denn  der Knackpunkt im Musikbusiness ist, dass für die Steigerung Eurer Bekanntheit und dem Bestreben mit Eurer Musik berühmt und reich zu werden,  es notwendigerweise erforderlich ist, dass  Eure Musik publik gemacht wird. Hierfür muss Eure Musik verschiedenen Personen ausgehändigt werden, damit Ihr entdeckt, gespielt, gesendet etc. werdet.  Hierdurch gerät Eure Musik zwangsläufig in die Hände Euch nicht bekannter Personen. Nicht alle dieser Personen sind integer und ehrlich, so dass eine Absage oder Schweigen auf Eure Musik nicht immer bedeutet, dass Eure Musik keine Verwendung und Verwertung findet. Jedoch in solchen Fällen meist ohne Euch.

 

Dies zu verhindern ist so gut wie unmöglich, jedoch habt Ihr durch eine frühe Verwahrung Eurer Musik  bei einem Anwalt einen Beweis und dadurch ein Mittel gegen derartige unguten Machenschaften gewappnet zu sein, vorgehen zu können und Euer Recht und Euren Ruhm gegebenenfalls für Euch zu bekommen.

 

 

Rechtsanwaltliche Verwahrung:

 

So läuft´s: über unseren Musikrechtsanwalt Philip M. Jakober

 

Ihr schickt Ihm über den Postweg Eure Musik auf Tonträger (z.B. CD) und die Texte - soweit existent - auf Papier geschrieben/ausgedruckt zu, mit der Bitte um anwaltliche Verwahrung. (In Vereinfachung zu einer notariellen Hinterlegung müsst Ihr nicht persönlich dem Anwalt diese Dinge übergeben.) Daraufhin bekommt Ihr einen Verwahrungsvertrag von Herrn Jakober zugeschickt, der den Erhalt Eurer Musik und ggf. der Texte bekundet und erklärt, dass diese für zunächst 5 Jahre in anwaltliche Verwahrung genommen werden. Diesen Vertrag unterschreibt Ihr und schickt diesen an Ihn zurück. Daraufhin bekommt Ihr ein gegengezeichnetes Exemplar für Eure Unterlage retourniert. Das war´s!

 

Kosten:

 

Für die anwaltliche Verwahrung Eurer Musik bei Rechtsanwalt Philip M. Jakober entstehen Kosten in Höhe von einmalig für die Dauer von 5 Jahren:

 

Anzahl der Musiktitel

Kosten

Bis zu 12 Titel mit und ohne Texte

€ 100,00  zzgl. MwSt

Bis zu 24 Titel mit und ohne Texte

€ 180,00  zzgl. MwSt.

Bis zu 36 Titel mit und ohne Texte

€ 250,00  zzgl. MwSt.

Bis zu 48 Titel mit und ohne Texte

€ 320,00  zzgl. MwSt.

Mehr Titel oder nur Texte oder ähnliches

Nach Absprache

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für eine Verlängerung um weitere 5 Jahre gelten die gleichen Kosten.

 

 

Kontakt zu unserem vertrauensvollen Musikrechtsanwalt:

 

Anwaltskanzlei Süd

Rechtsanwalt Philip M. Jakober

Heilbronner Str.7

70174 Stuttgart

Germany

 

Tel. 0711 - 23094897

Fax.0711 - 23094896

 

eMail: anwalt@philipjakober.com